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Philip Julius

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Ein Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Gutachterinnen und Gutachtern gleichermaßen. Es ist ein wichtiges Instrument, um bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Zeitaufwand zu ermitteln, der für die Einstufung in eine Pflegestufe relevant ist. Dafür sollte das Pflegetagebuch mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin geführt werden. Der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) hat eine Vorlage hierzu herausgegeben. Hier gehts zum Download des Pflegetagebuchs.
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