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Philip Julius

Alles für den Ernstfall geregelt?

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Alles für den Ernstfall geregelt?

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Es empfiehlt sich daher, beizeiten festzulegen, wer in welchem Umfang Entscheidungen treffen darf, wenn ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Insbesondere Eltern schwerstbehinderter Kinder sollten sich zudem Gedanken darüber machen, wer ihr Kind versorgt, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Und warum nicht auch gleich das Testament erneuern?

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